Verwaltungsgericht bestätigt: Oberbürgermeister Meyers Aussagen zur AfD waren rechtswidrig!

Nachdem OB Meyer in seiner Rolle als Sitzungsleiter einen deeskalierenden Redebeitrag unseres Fraktionsvorsitzenden Dr. Martin Vincentz als „Frechheit“ bezeichnete und erklärte, dass niemand im Rat mit der AfD zusammenarbeiten wolle – begleitet von weiteren unsachlichen Äußerungen gegen unsere Partei – wollten wir dieses Verhalten nicht einfach hinnehmen. Als Sitzungsleitung unterliegt man der Neutralitätspflicht, welche aus unserer Sicht hier stark verletzt wurde.

Eine außergerichtliche Einigung, die den Steuerzahlern Kosten erspart hätte, wurde von Meyer abgelehnt. Dabei hatte unser Fraktionsvorsitzender ihm die Möglichkeit geboten, sich öffentlich zu entschuldigen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun am heutigen Tag entschieden: Oberbürgermeister Frank Meyers Aussagen in der Ratssitzung waren rechtswidrige!

Mit seinen unsachlichen Äußerungen über die AfD hat Meyer sein Amt missbraucht, um politisch zu polarisieren – und das als Sitzungsleiter! „In dieser Funktion hat er sich jedweder Teilnahme am politischen Meinungskampf zu enthalten“, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Auch ein SPD-Oberbürgermeister steht nicht über dem Gesetz!

Wir fordern Frank Meyer auf, dieses Urteil zu akzeptieren und künftig seine Pflicht zur Neutralität zu wahren. In der Funktion als Sitzungsleitung hat man die Ratssitzung fair zu führen – unabhängig von politischen Ansichten!

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist hier abrufbar: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2025/14_03_95/index.php

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14.03.25

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