Unterlassungsaufforderung gegen Oberbürgermeister Meyer – erneuter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot während der Sitzungsleitung

Nachdem die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld bereits im März dieses Jahres vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen Oberbürgermeister Meyer Recht erhalten hat und dieser dabei unmissverständlich in seine Schranken gewiesen wurde, erlaubte sich Meyer auch in der jüngsten Ratssitzung wieder einmal Kommentare, die seines Amtes nicht angemessen sind.

Bei der Debatte zu einem Antrag der AfD-Fraktion mischte sich OB Meyer erneut in unzulässiger und rechtswidriger Weise ein. Obwohl er zur neutralen Sitzungsleitung und unparteiischen Moderation verpflichtet ist, äußerte er, dass man den Antrag „auch ablehnen könne“. Anschließend verstellte er seine Stimme in einen eigenartigen Flüsterton und sagte mehrfach: „Das ist ein AfD-Antrag, Leute (…) das ist ein AfD-Antrag.“

Mit der nun übermittelten Unterlassungsaufforderung fordern wir Herrn Meyer auf, ein derartiges Verhalten künftig zu unterlassen und dies in der nächsten Ratssitzung vor allen Anwesenden zu bestätigen.

„Es kann nicht sein, dass unser Oberbürgermeister trotz eines eindeutigen Urteils des Verwaltungsgerichts weiterhin durch parteiische Sitzungsführung zu Lasten der AfD-Fraktion auffällt. Es entsteht der Eindruck, als missachte Herr Meyer sowohl das Gerichtsurteil als auch dessen klare Aussagen zur Neutralitätspflicht. Eine Verhaltensänderung seit dem Urteil ist nicht erkennbar. Das ist dem Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld nicht würdig!“, so Frank Wübbeling, AfD-Ratsherr.

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22.07.25

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