Das Oberverwaltungsgericht NRW hat im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die unter anderem auch in Krefeld verwendete Methode zur Berechnung der Abwassergebühren rechtswidrig ist. Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion damals einen Antrag eingebracht, um die zu viel bezahlten Abwassergebühren entweder zurückzuzahlen oder mit der kommenden Abwassergebührenrechnung zu verrechnen. Dieser Antrag fand in den politischen Gremien der Stadt Krefeld jedoch keine mehrheitliche Zustimmung der anderen Parteien.
Dennoch sollte man meinen, dass nun wenigsten die künftigen Abwassergebühren niedriger ausfallen. Denn die in der Vergangenheit verwendete Kalkulationsmethode, die zu den unrechtmäßig hohen Gebühren geführt hat, durfte laut dem Gerichtsurteil nicht mehr angewandt werden. Doch davon ist nun auch Fehlanzeige. Die Landesregierung aus CDU und Grünen hat prompt ein neues Gesetzt eingebracht, worin versucht wird die unrechtmäßige Abrechnungspraxis im Nachhinein zu legitimieren.
Die Rheinische Post beschreibt das ganz treffend: „Ein Gericht gibt den Bürgern nach jahrelangem Kampf Recht, und die Politik ändert prompt die Gesetzgebung – und der Bürger steht wieder da, wo er auch zuvor gestanden hat: als willkommener Zahler zur Stärkung kommunaler Haushalte“.
Gerade wenn man sich vor Augen führt, dass die Abwassergebühren in Krefeld sich im Vergleich mit anderen Städten auf Rekordniveau befinden und die Bürgerinnen und Bürger auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen Lage bereits durch Teuerungen belastet sind, müssen überhöhte Gebühren um jeden Preis vermieden werden, insbesondere, wenn diese sich aus der Anwendung einer rechtswidrigen Kalkulationsmethode ergeben. Dann auch noch, nachdem das Oberverwaltungsgericht den klagenden Bürgern Recht gibt, ein Gesetz zu erlassen, welches das Urteil aushebelt, lässt sich an Dreistigkeit nicht überbieten. Aber wie sagt man so schön: wie gewählt so bestellt!