Gemeinnützige Arbeit für beschäftigungslose Asylbewerber nach geltendem Asylgesetz: abgelehnt von SPD, CDU, Grünen, FDP und Linken!

Gemeinnützige Arbeit für beschäftigungslose Asylbewerber nach geltendem Asylgesetz: abgelehnt von SPD, CDU, Grünen, FDP und Linken!

Gemäß geltender Rechtslage ist es Kommunen möglich Asylbewerbern, die keiner Arbeit nachgehen, sich nicht in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme befinden und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, gemeinnützige Arbeit zu einer geringen Aufwandsentschädigung anzubieten. Bei unbegründeter Ablehnung können die Leistungsansprüche gekürzt werden.

Eine Anfrage unserer Ratsfraktion ergab, dass dieses Angebot in Krefeld bisher keinem Asylbewerber gemacht wurde. Aus diesem Grund beantragten wir, dass die Stadt Krefeld endlich von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und beschäftigungslosen Asylbewerbern gemeinnützige Arbeit anbietet. Unser Ziel: wer hier lebt und versorgt wird, soll auch einen Beitrag für die Gesellschaft leisten!

Unser Antrag wurde trotz der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen (§5 AsylbLG) von allen im Rat vertretenen Parteien abgelehnt.

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14.01.25

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