Selbst viele derjenigen, die damals noch die Corona-Maßnahmen befürwortet haben, stimmen rückblickend zu, dass die meisten von den Regierungen verordneten Corona-Regelungen einerseits jedweder Logik und gesunden Menschenverstand entbehrten, andererseits auch massiv die Freiheitsrechte der Bürger beschnitten. Mehrere europäische Staaten haben daher bereits die Rückzahlung der Corona-Bußgelder an die betroffenen Bürger und Unternehmen, wie etwa kleine Gastronomiebetriebe, beschlossen. Selbst in Bayern können Anträge auf die Rückzahlung unberechtigt erhobener Corona-Bußgelder gestellt werden.
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld forderte daher die eingenommenen Bußgelder durch unwirksame und unverhältnismäßige „Maßnahmen“, wie etwa das Verbot sich zu zweit oder mit mehr Personen in der Öffentlichkeit aufzuhalten oder „Ungeimpften“ den Zutritt zu gastronomischen Einrichtungen zu untersagen, an die Bürger, Gastronomen und Einrichtungen zurückzuzahlen. Der Antrag wurde wie erwartet von allen anderen im Rat vertretenen Parteien abgelehnt, was wieder einmal die Arroganz und Sturheit der alteingesessenen politischen Vertreter deutlich macht.